Was ziehe ich am besten an?
Ziehen Sie sich gerne bequem an. Für die praktischen Übungen ist es vorteilhaft, wenn Sie sich frei bewegen können und Ihre Kleidung strapazierfähig ist.
Was sollte ich zum Kurs mitbringen?
Wenn Sie sich Notizen machen möchten, auch gerne Schreibutensilien.
Sie können, während des Lehrgangs eine FFP2-Maske tragen.
Gibt es Verpflegung während des Kurses?
Für die Dauer des Kurses sind Sie selbst für Ihre Verpflegung zuständig. In unseren Standorten haben wir leider keine Kaffee- und Wasserautomaten. In der Umgebung unserer Räumlichkeiten finden Sie jedoch verschiedenste Verpflegungsmöglichkeiten, bspw. Restaurants, Bäckereien, Cafés, Supermärkte etc. Am besten fragen Sie einfach unsere Lehrkräfte.
Wie sieht es mit Pausen während des Kurses aus?
Unsere Lehrkräfte planen die Pausen individuell und sind nicht an feste Zeiten gebunden. Es gibt allerdings immer eine größere Mittagspause für mindestens 30 Minuten. Zwischen den Übungssequenzen gibt es mehrere kleinere Pausen.
Verspätungen?
Kommen Sie am Lehrgangstag mehr als 15 Minuten zu spät, behalten wir uns vor, Sie vom Unterricht auszuschließen. Das Gleiche gilt, wenn Sie nach einer Pause wesentlich zu spät kommen. Wir bitten Sie daher pünktlich zu erscheinen.
Ich möchte Feedback geben?
Ich habe vor einiger Zeit einen Kurs gemacht. Wann brauche ich eine Auffrischung?
Wenn Sie betrieblicher Ersthelfer sind, muss nach den Regelungen der DGUV alle zwei Jahre eine Erste-Hilfe Fortbildung besucht werden. Sollte Ihr letzter Erste-Hilfe-Kurs länger als zwei Jahre zurückliegen, müssen Sie erneut den Erste Grundkurs (= Lehrgang, =Ausbildung) absolvieren. Durch die aktuelle Situation gibt es einen gewissen zeitlichen Spielraum bei Überschreitung dieser Frist. Fragen Sie auch gerne direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach deren Karenzzeiten nach.
Praktische Übungen?
Die praktischen Übungen sind als wesentlicher Teil der Erste-Hilfe-Kurse durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Ohne aktive Teilnahme dürfen wir Ihnen keine gültige Bescheinigung ausstellen. Menschen mit einer körperlichen Einschränkung können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Schwerbehindertenausweises von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden. Die Übungen, welche nicht durchgeführt wurden, werden auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt.